Verhaltensregeln in der Jugendarbeit

Die nachfolgenden Regeln gelten für alle die Jugendarbeit des TTC Waldhaus Neulußheim e.V. betreffenden Personen (Trainer*innen, Betreuer*innen und Vorstandsmitglieder):

  1. Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz:
    - Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahre
    - Spirituosen, Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas nur für Volljährige.
  2. Trainer*innen, Betreuer*innen und Vorstandsmitglieder kennen die Jugendschutzbestimmungen.
  3. Auch begleitende Erwachsene werden auf ihre Vorbildfunktion und auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hingewiesen.
  4. Bei Veranstaltungen wird für die Dauer der Veranstaltung ein Jugendschutzbeauftragter bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  5. Aktionen, die zum Trinken von Alkohol motivieren, sind nicht gestattet.
  6. Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Das alkoholfreie Getränk wird beworben.
  7. Trainer*innen und Betreuer*innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
  8. Im Alltag achten wir auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.
  9. In der Kinder- und Jugendarbeit übernehmen wir Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.
  10. Wir achten auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander und tolerieren Mobbing nicht (Verbreitung von Gerüchten, Drohungen, Beschimpfungen).
  11. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Tennisregeln eingehalten werden.
  12. Wir verpflichten uns, eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping sowie jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen und Suchtgefahren (Medikamenten-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen.
  13. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches, antidemokratisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
  14. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehen wir professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu, und informieren Ansprechpartner*innen in unserem Verein. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
  15. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden können.